Tätigkeitsabgrenzung und Registrierung
Vermerk
Der Tätigkeitsvermerk ANL-DE-84834B41068F trägt das Datum 2024-08-24 und bezeichnet den Umfang der Forschungssoftware. Er beschreibt die interne Tätigkeitsabgrenzung und ist kein Nachweis einer behördlichen Zulassung oder Finanzdienstleistungserlaubnis.
Erfasste Tätigkeit
Historische Statistikstände bilden die Eingabe für den Revisionsatlas. Erfasst ist die rückblickende Zuordnung von Reihen, Veröffentlichungsständen und Datenlücken. Ob eine Revision einen früheren Forschungsbefund verändert, beurteilt der Kunde.
Nicht erfasst
Der Leistungsumfang schließt persönliche Kauf-, Verkaufs- und Halteempfehlungen ebenso aus wie Vermittlung, Auftragsausführung, Portfolioverwaltung und Verwahrung. Entscheidend für diese Abgrenzung sind die tatsächlich verfügbaren Funktionen, nicht allein ihre Bezeichnung.
Änderungen
Persönliche Empfehlungen, der Umgang mit Kundengeldern, Echtzeit-Marktdaten, Zahlungsdienste sowie Angebote an Verbraucher oder in neuen Ländern verlangen eine erneute Prüfung des Leistungsumfangs. Gewöhnliche Kundenstatistiken und die Bezahlung einer Rechnung sind davon zu unterscheiden.
Status
Die Einordnung als Forschungssoftware im Regelwerk DE-REF-RULES-1 beschreibt den abgegrenzten Analyseumfang. Eine Finanzdienstleistungserlaubnis ist nicht erteilt; daraus folgt weder eine behördliche Zulassung noch eine Beaufsichtigung durch die BaFin.